Corona-Update zur Schützenversammlung

Gemäß der neuen Corona-Verordnung des Landes NRW vom 4. März 2022 sind kleine Veranstaltungen, d.h. solche bis 1.000 Teilnehmer, unter 3G-Bedingung (Geimpft / Genesen / Getestet) möglich.

Für die Schützenversammlung in der kleinen Halle am Samstag, 12. März 2022 bedeutet dies, dass Geimpfte und Genesene kein tagesaktuelles, negatives Covid-Testzertifikat vorzeigen müssen.

Durch den Wegfall dieser Maßnahme freut sich der Schützenvorstand auf eine rege Teilnahme an der Versammlung, nicht zuletzt, da es um wichtige Themen wie Satzungsänderungen und Biervertrag geht.

Freundliche Grüße,

der Vorstand

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Dieser Artikel wurde am 06.03.2022 von Fabian Gerke verfasst.